- Anzeige des Sterbefalls (allgemeine Informationen und Verfahrensbeschreibungen)
- Ausstellung der Todesbescheinigung
- Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
- Ausstellung einer Sterbeurkunde
- Überführung (allgemeine Informationen und Verfahrensbeschreibungen)
- Ausstellung eines Leichenpasses
- Überführung im Inland
- Überführung in das Ausland
- Bestattungsarten (allgemeine Informationen und Verfahrensbeschreibungen)
- Erdbestattung
- Feuerbestattung
- Seebestattung
- Friedhofswahl
- Grabwahl
- Organspende (allgemeine Informationen)
- Checkliste vor und nach der Bestattung
In Saarland besteht Bestattungspflicht und die Verpflichtung zur Durchführung einer Leichenschau. Bei einem Sterbefall sind die nächsten Angehörigen (in gesetzlich geregelter Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, die Leichenschau und die Bestattung zu veranlassen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen. Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Dabei ist nicht Voraussetzung, dass der Verstorbene bereits sozialhilfeberechtigt war. Zuständig für den Antrag ist die Gemeindeverwaltung beziehungsweise das Landratsamt, das für den Verstorbenen bis zu dessen Tode Sozialhilfe geleistet hat; für den Fall, dass der Verstorbene keine Sozialhilfe bezog, ist die Gemeindeverwaltung beziehungsweise das Landratsamt des Sterbeortes zuständig.
Nicht nur Verwandte und Freunde, auch karitative Organisationen und Behörden geben Hilfe und leisten Unterstützung. Scheuen Sie sich nicht, wenn Sie Hilfe benötigen, auf die Telefonseelsorge, Ihre Kirche und deren Einrichtungen oder auf den sozialen Dienst Ihrer Stadt oder Ihres Landratsamtes zuzugehen.
Sie können ein Bestattungsunternehmen beauftragen, das die meisten der erforderlichen Formalitäten für Sie erledigen kann. Lassen Sie sich jedoch vor der Beauftragung die Preise für die angebotenen Dienstleistungen und den Gesamtpreis der Leistungen, die Sie beanspruchen wollen, erläutern.

Sterbefall